Biergattungen


Nach dem Biersteuerrecht werden die Biere nach ihrem Stammwürzegehalt unterschieden:

Einfachbier: bis 7% Stammwürze
Schankbier: 7 bis unter 11% Stammwürze
Vollbier: 11 bis unter 16% Stammwürze
Starkbier: über 16% Stammwürze

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.